Klasse A
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Informationen
Mindestalter |
24 Jahre bei Ersterwerb 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 21 Jahre für die Dreirädrigen Kraftfahrzeuge bei Ersterwerb |
Bionomisches Passbild | ![]() |
Personalausweis | ![]() |
Sehtest | ![]() |
Erste Hilfe | Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen |
Geltungsdauer | Ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich? | ![]() |
Beinhaltet Klasse | AM, A1, A2 |
Ausbildung | Theorie und Praxis |
Prüfung | Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
Ausbildung in der Klasse A
Theorie bei Ersterteilung:
12 Doppelstunden Teilnahme am allgemeinen Theorieunterricht
4 Doppelstunden Teilnahme am klassenspezifischen Unterricht
Praxis bei Ersterteilung:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
bei Erweiterung:
Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung